Beschichtetes Leder: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. März 2007, 12:40 Uhr
Als beschichtetes Leder deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden.