Beschichtetes Leder: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Also gilt die Vorschrift | + | Also gilt die Vorschrift zur richtigen Deklaration auch für Leder, die im [[Zurichtung|Sprühverfahren]] gefärbt wurden. |
− | Zu den beschichteten Ledern zählen auch die [[PU-Leder|folienbeschichteten Spaltleder]], wo die Schichtstärke | + | Zu den beschichteten Ledern zählen auch die [[PU-Leder|folienbeschichteten Spaltleder]], wo die Schichtstärke dünner als 0,15 mm ist, aber eine Folie auf [[Rauleder#Veloursleder|Spaltleder]] aufgeklebt wird. Nur müssen diese entsprechend der Deklarationspflicht nicht als "beschichtetes Leder" bezeichnet werden, sondern als "beschichtetes Spaltleder". |
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Version vom 20. Dezember 2010, 06:51 Uhr
Unter beschichteten Ledern versteht man i. d. R. unter Lederexperten alle Leder, die mit einer Folie beschichtet sind. Leder, die im Sprühverfahren gefärbt werden, bezeichnet man eher als oberflächengefärbte oder pigmentierte Leder.
Anders ist es bei den Vorschriften für die richtige Deklaration der Lederart für den Endkunden: Als "beschichtetes Leder" deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material auch nicht mehr als Leder bezeichnet werden.
Also gilt die Vorschrift zur richtigen Deklaration auch für Leder, die im Sprühverfahren gefärbt wurden.
Zu den beschichteten Ledern zählen auch die folienbeschichteten Spaltleder, wo die Schichtstärke dünner als 0,15 mm ist, aber eine Folie auf Spaltleder aufgeklebt wird. Nur müssen diese entsprechend der Deklarationspflicht nicht als "beschichtetes Leder" bezeichnet werden, sondern als "beschichtetes Spaltleder".
Bild 1: Pigmentierung im Sprühverfahren - Bild 2: Folienbeschichtung bei Spaltledern - Bild 3: folienbeschichtes PU-Leder
Weitere Informationen
- Vorschriften für die richtige Deklaration
- Oberflächenfärbung im Sprühverfahren
- Folienbeschichtete Spaltleder - PU-Leder