Beschichtetes Leder

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Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.), muss als beschichtetes Leder deklariert werden. Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden.