Beschichtetes Leder
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Version vom 20. März 2007, 12:39 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.), muss als beschichtetes Leder deklariert werden. Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material nicht mehr als Leder bezeichnet werden.