Washingtoner Artenschutzabkommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Washingtoner Artenschutzabkommen''' ist eine internationale Vereinbarung von inzwischen 164 Staaten der Erde, die den weltweiten Handel mit Pflanzen, Tieren sowie aus diesen hergestellten Produkten kontrollieren soll. Ziel des Abkommens, das im Jahr 1973 in Washington von zunächst achtzig Regierungen unterzeichnet wurde, ist der Schutz gefährdeter Arten vor Ausrottung und Überwilderung. Die Bundesrepublik ratifizierte das Abkommen im Jahr 1976.
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[[Bild:Krokotaschen.jpg|thumb|250px|Vom britischen Zoll beschlagnahmte Krokodilledertaschen. Bild: public domain]]Das '''Washingtoner Artenschutzabkommen''' ist eine internationale Vereinbarung von inzwischen 164 Staaten der Erde, die den weltweiten Handel mit Pflanzen, Tieren sowie aus diesen hergestellten Produkten kontrollieren soll. Ziel des Abkommens, das im Jahr 1973 in Washington von zunächst achtzig Regierungen unterzeichnet wurde, ist der Schutz gefährdeter Arten vor Ausrottung und Überwilderung. Die Bundesrepublik ratifizierte das Abkommen im Jahr 1976.
  
 
Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich [[Leder]], insbesondere [[Krokodilleder|Reptilienleder]]. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch die Zollbehörden, in ihrer Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz.
 
Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich [[Leder]], insbesondere [[Krokodilleder|Reptilienleder]]. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch die Zollbehörden, in ihrer Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz.

Version vom 30. März 2007, 14:56 Uhr

Datei:Krokotaschen.jpg
Vom britischen Zoll beschlagnahmte Krokodilledertaschen. Bild: public domain
Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist eine internationale Vereinbarung von inzwischen 164 Staaten der Erde, die den weltweiten Handel mit Pflanzen, Tieren sowie aus diesen hergestellten Produkten kontrollieren soll. Ziel des Abkommens, das im Jahr 1973 in Washington von zunächst achtzig Regierungen unterzeichnet wurde, ist der Schutz gefährdeter Arten vor Ausrottung und Überwilderung. Die Bundesrepublik ratifizierte das Abkommen im Jahr 1976.

Das Abkommen beinhaltet drei Listen vom Aussterben bedrohter oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, deren Handel, auch in verarbeiteter Form vollständig verboten ist. Dies betrifft Kakteen, Orchideen, Schnecken und Korallen, aber auch Elfenbein, Kaviar, Schildpatt und schließlich Leder, insbesondere Reptilienleder. Bei der Einfuhr erfolgt regelmäßig eine Beschlagnahme durch die Zollbehörden, in ihrer Eigenschaft als Vollzugsbehörde des Bundesamts für Naturschutz.