Beschichtetes Leder: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Februar 2012, 20:28 Uhr
Unter beschichteten Ledern versteht man i. d. R. unter Lederexperten alle Leder, die mit einer Folie beschichtet sind. Leder, die im Sprühverfahren gefärbt werden, bezeichnet man eher als oberflächengefärbte oder pigmentierte Leder.
Anders ist es bei den Vorschriften für die richtige Deklaration der Lederart für den Endkunden: Als "beschichtetes Leder" deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material auch nicht mehr als Leder bezeichnet werden.
Also gilt die Vorschrift zur richtigen Deklaration auch für Leder, die im Sprühverfahren gefärbt wurden.
Zu den beschichteten Ledern zählen auch die folienbeschichteten Spaltleder, wo die Schichtstärke dünner als 0,15 mm ist, aber eine Folie auf Spaltleder aufgeklebt wird. Nur müssen diese entsprechend der Deklarationspflicht nicht als "beschichtetes Leder" bezeichnet werden, sondern als "beschichtetes Spaltleder".
Häufig werden beschichtete Spaltleder im unteren Preissegment angeboten. Sie sind anfälliger für Schäden und nicht besonders weich oder atmungsaktiv im Vergleich zu hochwertigen Möbelledern. Es gibt aber auch hochwertige Beschichtungen. Eine Unterscheidung ist aber selbst für Lederexperten schwierig.
Bild 1: Pigmentierung im Sprühverfahren - Bild 2: Folienbeschichtung bei Spaltledern - Bild 3: folienbeschichtes PU-Leder
Weitere Informationen
- Vorschriften für die richtige Deklaration
- Oberflächenfärbung im Sprühverfahren
- Folienbeschichtete Spaltleder - PU-Leder
+ Typische Schäden bei preiswerten Möbeln mit Spaltledern
- Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite
- Gebundenes Leder
- Buffalo Split Leder
- Napalonleder
- Pilotenleder
- Tarsan Leder