Beschichtetes Leder: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. April 2012, 06:19 Uhr

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Unter beschichteten Ledern versteht man i. d. R. unter Lederexperten alle Leder, die mit einer Folie beschichtet sind. Leder, die im Sprühverfahren gefärbt werden, bezeichnet man eher als oberflächengefärbte oder pigmentierte Leder.


Umfaerbung 01.jpg

Pigmentierung im Sprühverfahren'

 

Anders ist es bei den Vorschriften für die richtige Deklaration der Lederart für den Endkunden: Als "beschichtetes Leder" deklariert werden muss Leder, wo eine Schichtstärke von über 0,15 mm aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.). Beträgt die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtdicke, darf das Material auch nicht mehr als Leder bezeichnet werden.

Also gilt die Vorschrift zur richtigen Deklaration auch für Leder, die im Sprühverfahren gefärbt wurden.

Zu den beschichteten Ledern zählen auch die folienbeschichteten Spaltleder, wo die Schichtstärke dünner als 0,15 mm ist, aber eine Folie auf Spaltleder aufgeklebt wird. Nur müssen diese entsprechend der Deklarationspflicht nicht als "beschichtetes Leder" bezeichnet werden, sondern als "beschichtetes Spaltleder".

Häufig werden beschichtete Spaltleder im unteren Preissegment angeboten. Sie sind anfälliger für Schäden und nicht besonders weich oder atmungsaktiv im Vergleich zu hochwertigen Möbelledern. Es gibt aber auch hochwertige Beschichtungen. Eine Unterscheidung ist aber selbst für Lederexperten schwierig.


Spaltleder-Pu-Folie01.jpg PU-Leder-M-002.jpg

Folienbeschichtung bei Spaltledern und PU-Ledern.


Chesterfield-PU-12.jpg Chesterfield-PU-11.jpg

PU-Leder mit einer starken Beschichtung.

 

Weitere Informationen


Lederzentrum-2016-08.jpg

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