Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite

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Lederfasern auf der Rückseite von Kunstledern

Im Möbelbereich wird immer häufiger Kunstleder als Bezugsmaterial verarbeitet, wo Lederfasern auf die Rückseite geklebt werden. Es handelt sich um ein Lederverbundmaterial, bei dem der Hauptbestandteil andere Materialien sind und nur auf der Rückseite Lederfasern aufgeklebt sind.

In der Werbung werden diese Materialien dann als "lederähnlich" gepriesen oder sogar mit dem Begriff "Leder" verknüpft. Diese Bezeichnung ist dann eine Falschdeklaration. Dieses Material darf nicht als Echtleder verkauft werden.

Solche Bezugsmaterialien haben keine Vorteile vor "normalen" Kunstledern. Nur weil Lederfasern auf die Rückseite geklebt werden, kommen keine Vorteile von Leder zum Tragen. Die Fasern haben keine eigene Stabilität, dienen nicht der Feuchtigkeitsaufnahme und haben allerhöchstens einen minimalen Effekt beim Befühlen des Materials, wobei auf der Oberfläche selber aber keine Lederfasern sind.

Lederfasern sind ein Abfallprodukt der Gerberei und landen häufig in der Müllverbrennung. Da diese Methode der Rückseitenverklebung werbetechnisch hervorgehoben wird, muss davon ausgegangen werden, dass es auch nur der Werbung dient und ein Versuch ist, dem eigentlichen Kunstleder etwas "Natur" anzudichten.

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Ein Extrembeispiel für Falschdeklaration

 


Madras Kunstleder

Madras ist eine Marke, unter der Kunstleder für den Möbelbereich mit Lederfasern auf der Rückseite vertrieben wird. Es besteht aus Schichten von dichtem Baumwollgewebe, Lederfasern auf der Rückseite und einer PU-Beschichtung auf der Oberfläche. Es ist ein Kunstleder.


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Das Obermaterial von "Madras" besteht aus Kunstleder. Auf der Rückseite werden Lederfasern aufgeflockt.


Corii-"Leder"

Im Onlinehandel taucht inzwischen auch folgende Materialbezeichnung auf: "Corii-Leder ist eine echte Alternative zu Echtleder und besteht aus Polyurethan und ist auf der Rückseite mit Naturfasern verstärkt." Solche Bezeichnungen mit dem Wort "Leder" entsprechen nicht der Kennzeichnungspflicht und sind irreführend. Es ist eindeutig kein "Leder" und darf daher auch nicht so bezeichnet werden. Kunden die diese Material gekauft haben, können innerhalb der Gewährleistungspflicht reklamieren.


Weitere Informationen


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