Umwelt: Unterschied zwischen den Versionen

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Wie jeder Industriezweig, in der chemische Hilfsstoffe eingesetzt werden, muss auch das Ledergewerbe '''Umwelterwägungen''' beachten und strenge Emissionsgrenzwerte einhalten.  
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Wie jeder Industriezweig, in dem chemische Hilfsstoffe eingesetzt werden, muss auch das Ledergewerbe '''Umwelterwägungen''' beachten und strenge Emissionsgrenzwerte einhalten.  
  
 
So dürfen bestimmte Substanzen, die während der [[Lederherstellung]] eingesetzt werden können, im fertigen [[Leder]] nicht mehr enthalten sein. Beispiele sind:
 
So dürfen bestimmte Substanzen, die während der [[Lederherstellung]] eingesetzt werden können, im fertigen [[Leder]] nicht mehr enthalten sein. Beispiele sind:

Version vom 23. März 2007, 16:41 Uhr

Wie jeder Industriezweig, in dem chemische Hilfsstoffe eingesetzt werden, muss auch das Ledergewerbe Umwelterwägungen beachten und strenge Emissionsgrenzwerte einhalten.

So dürfen bestimmte Substanzen, die während der Lederherstellung eingesetzt werden können, im fertigen Leder nicht mehr enthalten sein. Beispiele sind:

a) PCP (Pentachlorphenol). Dieses Konservierungsmittel wird vor allem noch in den Tropen verwendet, ist in Europa aber seit mehr als zehn Jahren unüblich.

b) Bestimmte Azofarbstoffe, die Amine enthalten, welche in der Bedarfsgegenständeverordnung aufgeführt sind.

c) Formaldehyd, das in der synthetischen Gerbung Verwendung findet.

d) Krebserregendes Chrom-VI, das bei der Chromgerbung unter ungünstigen Umständen aus dem ungefährlichen Chrom-III entstehen kann.