Katzenleder: Unterschied zwischen den Versionen

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Es existieren Schätzungen, nach denen weltweit jährlich zwei Millionen Katzen sowie Hunde diesbezüglich verarbeitet werden.  
 
Es existieren Schätzungen, nach denen weltweit jährlich zwei Millionen Katzen sowie Hunde diesbezüglich verarbeitet werden.  
  
Handel und Import von Katzen- sowie Hundeleder und -fellen sind innerhalb der Europäischen Union seit 1. Januar 2009 verboten. Bereits zuvor gab es Beschränkungen im Vertrieb z. B. über Internet-Auktionshäuser, die den Verkauf derartiger Produkte unterbunden haben.  
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Handel und Import von Katzen- sowie Hundeleder und -fellen sind innerhalb der Europäischen Union seit 1. Januar 2009 verboten. Bereits zuvor gab es Beschränkungen im Vertrieb z. B. über Internet-Auktionshäuser, die den Verkauf derartiger Produkte unterbunden haben. Dazu ist der Verzehr vom Fleisch von Katzenarten in Deutschland laut § 22 der Lebensmittelhygiene-Verordnung untersagt.  
  
 
Um das Wort "Katze" zu vermeiden, das dem westlichen Kunden unangenehm ist, werden im Handel phantasievolle Bezeichnungen wie "'''Lipi'''", "'''Genotte'''", "'''mountain cat'''", "'''wild cat'''" oder einfach, nicht näher präzisiert, "'''orthopädisches Leder'''" gewählt. Die Herkunft ist aber in der Regel immer die Hauskatze.
 
Um das Wort "Katze" zu vermeiden, das dem westlichen Kunden unangenehm ist, werden im Handel phantasievolle Bezeichnungen wie "'''Lipi'''", "'''Genotte'''", "'''mountain cat'''", "'''wild cat'''" oder einfach, nicht näher präzisiert, "'''orthopädisches Leder'''" gewählt. Die Herkunft ist aber in der Regel immer die Hauskatze.

Version vom 8. Februar 2015, 09:40 Uhr

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Katzenleder und Katzenfelle stammen hauptsächlich aus Ostasien und dienen z. B. als Pelzbesatz auf Kleidung, Spielzeug oder Wärmedecken. Bis in die 1970er Jahre wurden Katzenfelle als Rheumaschutz von Apotheken verkauft.

Es existieren Schätzungen, nach denen weltweit jährlich zwei Millionen Katzen sowie Hunde diesbezüglich verarbeitet werden.

Handel und Import von Katzen- sowie Hundeleder und -fellen sind innerhalb der Europäischen Union seit 1. Januar 2009 verboten. Bereits zuvor gab es Beschränkungen im Vertrieb z. B. über Internet-Auktionshäuser, die den Verkauf derartiger Produkte unterbunden haben. Dazu ist der Verzehr vom Fleisch von Katzenarten in Deutschland laut § 22 der Lebensmittelhygiene-Verordnung untersagt.

Um das Wort "Katze" zu vermeiden, das dem westlichen Kunden unangenehm ist, werden im Handel phantasievolle Bezeichnungen wie "Lipi", "Genotte", "mountain cat", "wild cat" oder einfach, nicht näher präzisiert, "orthopädisches Leder" gewählt. Die Herkunft ist aber in der Regel immer die Hauskatze.


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