Schlechte Erfahrungen beim Ledermöbelkauf

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Häufig machen Kunden die gleichen Fehler/negativen Erfahrungen beim Möbelkauf. Um die typischen Probleme besser erkennen zu können, folgend einige exemplarische Fälle. Die meisten Probleme tauchen im unteren Preissegment auf, wo Hersteller die Materialqualität verschleiern oder manchmal sogar bewusst falsch angeben. Der Onlinehandel ist dabei besonders auffällig. Im mittleren und oberen Preissegment ist die Qualität oft gut, aber natürlich ist kein Hersteller fehlerfrei. Zum Glück überwiegen hier aber die zufriedenen Kunden. Sollten Sie selber schlechte Erfahrungen gemacht haben, können Sie gerne eine Mail an info@leder-info.de senden. Gerne mit Bildern und Kopien der Rechnung. Sollten die Fälle passen, nehmen wir die gerne anonym in diese Liste auf, um anderen potentiellen Kunden zu helfen.

Wichtig: Nehmen Sie in Fällen, wo Ihnen die Antwort auf eine Reklamation unbefriedigend erscheint und es Ihnen es wert ist, Hilfe von Fachleuten in Anspruch. Dazu bieten sich die Verbraucherberatungen, ein Ledersachverständiger, ein Anwalt oder ein Fachmann, den die örtliche Handwerkskammer vermitteln kann, an. Oft sind die Fälle kompliziert und man hat keine fundierten Kenntnisse der eigenen Anspruchsgrundlage. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Oft wird Ihnen bei einem Kundendienstbesuch das Gefühl gegeben, den Schaden selbst verursacht zu haben oder es wird argumentiert, dass es ein hinzunehmender Zustand sei und kein Mangel. Das kann durchaus sein. Aber der Kundendienst vertritt die Interessen des Möbelherstellers und/oder des Händlers. Bei Unsicherheit sollen Sie immer einen unabhängigen Rat einholen. Das kostet zwar Zeit und Geld, kann aber zu einer Änderung der Einschätzung führen. Schließlich haben Sie bei einem Möbelkauf i.d.R. viel Geld ausgegeben.


Inhaltsverzeichnis

PU-Leder

PU Leder sind leider ein häufiger Grund für unzufriedene Kunden. Farbablösungen, klebrige Stellen, reißendes Material werden sehr oft beklagt.


Ledergeruch

Normalerweise riechen neue Möbel direkt nach dem Auspacken der fabrikneuen Ware. Das ist normal und verzieht sich bald wie bei einem neuen Auto. So ist es zumindest bei 99,9% aller Neukäufe von Ledermöbeln.

Seit ca. 2010 gibt es aber immer wieder Fälle (Betten, Polstermöbel), wo Kunden sich über starke, nicht ledertypische Gerüche beklagen. Typisch für solche Fälle sind:

  • Der Geruch ist eher chemisch-beißend.
  • Der Geruch lässt auch nach längerer Zeit nicht nach.
  • Der Geruch setzt sich auch in der Bekleidung fest und geht meist selbst beim Waschen nicht raus.
  • Der Geruch führt manchmal zu Kopfschmerzen oder Augentränen.

Das Ursprungsland der Möbel ist bei den bisher bekannt gewordenen Fällen Italien gewesen. In den meisten Fällen handelt es sich wohl um ein Konservierungsmittel, welches diesen starken und unangenehmen Geruch erzeugt. Wenn so ein markanter Geruch nicht nach wenigen Tagen verfliegt, sollten Sie sich Rat holen. Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem starke, unangenehme Gerüche nicht zumutbar sind, auch wenn der Geruch nicht giftig ist (Beschluss des OLG Bamberg vom 07.08.2009, Aktenzeichen: 6 U 30/09). Leider sind Gerüche nicht "messbar" und daher der Weg der Reklamation oft langwierig.

Die empfohlene Vorgehensweise:

  • Warten Sie nach Erhalt der Möbel erst einige Tage. Auch ein neues Auto hat zu Beginn einen stärkeren Eigengeruch. Der Geruch sollte aber innerhalb weniger Tage spürbar zurückgehen.
  • Ist der Geruch von Anfang an beißend, riecht Ihre Bekleidung und die ganze Wohnung danach, handelt es sich vermutlich um einen Problemfall.
  • Ist der Geruch nicht nur für Sie störend, sondern auch für andere, dann spricht das auch für einen Problemfall.
  • Reklamieren Sie zügig! In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Hersteller, dass die Ware in Ordnung ist.
  • Nutzen Sie bei Onlinekäufen das 14-tägige Rückgaberecht! Das geht auch ohne Angabe von Gründen. Der Fairness halber sollten Sie den Grund aber angeben.
  • Notieren Sie sich Datum, Zeit und Namen der Personen. Reklamieren Sie schriftlich und per Einschreiben oder geben Sie die Reklamation mit Zeugen ab. Lassen Sie sich die Reklamation abzeichnen.
  • Bestätigt ein Experte, der zur Begutachtung vorbei kommt, dass das Leder nicht gut riecht, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Notieren Sie den Namen und die Telefonnummer des Gutachters.
  • Merken Sie, dass man Sie nur vertröstet und nichts passiert, holen Sie sich bei einer Verbraucherberatung oder einem Anwalt Unterstützung. In vielen Fällen passiert wochenlang gar nichts. Lassen Sie sich das nicht gefallen.


Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Dezember 2011

Ein Kunde beklagt sich über 12 Wochen alte Möbel (2 Sessel) von einem Möbelhaus, die fabrikneu angeliefert worden waren. Trotz der 12 Wochen Wartezeit riechen die Sessel stark. Die Gattin beklagt tränende Augen. Die Bekleidung riecht nach der Nutzung der Möbel auch nach dem Geruch des Leders. Nach einer Reklamation wurden die Möbel abgeholt. Angeblich würden die nach einer "Behandlung/Belüftung" nicht mehr übernatürlich riechen. Nach der deutlichen und schriftlichen Empfehlung, die Möbel doch bitte nicht in der Halle des Möbelhauses sondern in einem Mitarbeiterbüro stehen zu lassen, um zu prüfen, ob der Geruch wirklich nicht mehr da ist, wurden die Möbel dauerhaft zurückgenommen. Der Kunde suchte sich neue Möbel aus und verzichtete auf sein Recht der Kaufpreiserstattung.

Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Dezember 2011

Ein Kunde hatte eine Möbelgarnitur (3er Sofa, 2 Sessel, Preis 1.300 €) mit schwarzem Glattleder vor ca. 11 Monaten gekauft. Bei einer zurückliegenden, ersten Reklamation wurde der Geruch als „normal“ bezeichnet. Aber nach 11 Monaten riecht bei Benutzung anschließend die Bekleidung und auch Fremde finden den Geruch in der Wohnung unangenehm. Nach einer erneuten Prüfung wurden im Januar 2012 Ersatzmöbel aus dem Sortiment des Möbelhauses angeboten. Aber da war nichts Passendes dabei. Im Februar 2012 wurden die Möbel abgeholt und der Kaufpreis erstattet.

Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Februar 2012

Im März 2011 kaufte ein Kunde eine Ledergarnitur. Nach 4–5 Monaten hatte die Garnitur immer noch einen unangenehmen Eigengeruch, der auch Besuchern auffiel. Ein Servicemitarbeiter bestätigte den Geruch. Auch beim Besuch eines Sachverständigen blieb es bei diesem Urteil. Daher wurde die Couch am 09.11.2011 abgeholt. Drei Monate blieb die Garnitur beim Hersteller in Italien. Ende Januar erhielt der Kunde seine Couch mit der Information zurück, dass jetzt alles in Ordnung sei. Der Geruch war aber unverändert, was auch von Zeugen bestätigt wurde. Anfang Februar schrieb der Kunde daher noch mal einen Brief mit Verweis auf das Geruchsurteil (OLG Bamberg vom 07.08.2009, Aktenzeichen: 6 U 30/09). Das Möbelhaus holte daraufhin die Garnitur ab und der Kunde war mit einem Neukauf im gleichen Haus von einem anderen Hersteller einverstanden.

Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Mai 2012

Ein Kunde erhält eine Ledergarnitur (Eckcouch 2,5er + 2er + Ecke + Hocker) für 2.055 Euro am 20.12.2011. Das Leder ist einfarbig, glatt, seidenmatt, caramel pigmentiert. Der Geruch ist unangenehm chemisch und auch Fremde bemerken den Geruch sofort beim Betreten der Wohnung. Nach der ersten Reklamation vom 24.05. kommt ein Mitarbeiter des Möbelhauses am 04.06. und empfindet den Geruch als nicht angemessen. Dem Kunden wird angeboten, sich eine andere Couch auszusuchen. Der Kunde ist damit einverstanden und wechselt den Hersteller und das Material.

Fall mit unangenehmen Ledergeruch bei Möbeln vom Mai 2013

Ein Kunde erhielt am Freitag vor Pfingsten eine neue Möbelgarnitur aus Leder. Ein Zweisitzer und ein Sessel aus hellem Glattleder für 2.500 €. Der Geruch vom Leder war stark chemisch und die Besitzerin klagt über eine belegte Zunge, Kopfschmerzen und tränende Augen. Auch die Bekleidung nahm den Geruch an und Besucher empfanden den Geruch als auffallend und warenuntypisch. Sofort nach Pfingsten rief sie beim Möbelhaus an. Daraufhin wollte das Möbelhaus jemanden zur Prüfung schicken. Nach nochmaliger Nachfrage, weil die Wohnung so nicht bewohnbar war und man sich um die eigene Gesundheit Sorgen machte, kam jemand am Mittwoch nach Pfingsten zur Begutachtung. Zuerst wurde der Geruch als „normaler Ledergeruch“ abgetan. Aber nach einiger Zeit in der Wohnung entschied der Gutachter vom Möbelhaus, dass die Ledermöbel abgeholt und der Kaufpreis erstattet werden müsste. Noch am gleichen Tag wurde die Garnitur abgeholt. Die Wohnung roch auch noch am Folgetag nach "Chemie". Die in der Zeit getragene Bekleidung, Decken und die Gardinen mussten gewaschen werden, weil der Geruch den Textilien anhaftete.


Missverständliche oder falsche Materialangaben

Möbelhaus Kauf 2009 - Leder entpuppt sich als Lederfaserstoff

2009 kaufte ein Kunde 7 Stühle in einem Möbelgeschäft. Materialbezeichnung laut Vertrag: Stuhl XXXXX, Leder schwarz.


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2012 platzt die Oberfläche an mehreren Stellen auf, obwohl keine besondere Belastung vorlag.


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Das Material platzt bei normaler Nutzung auf

 

Auf den ersten Blick wirkt das Material wie ein Kernleder in schwarz. Im Anschnitt erkennt man aber, dass es eine Folie auf einem Untermaterial ist, was nur auf den ersten Blick an Leder erinnert.


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Eine Folie auf einem leicht abreißenden Faserverbund

 

Die Oberfläche besteht aus einer Folie mit einer Haarporenprägung und das Untermaterial ist ein Fasergefüge aus aufgelösten Lederfasern, die mit einem „Kleber“ verbunden sind. Der Brenntest zeigt, dass das Material eine Flamme hält, was bei echtem Leder nicht passiert. Man kann ein angelöstes Materialende mit zwei Fingern ohne großen Kraftaufwand weiter reißen. Die Fasern haben nicht wie bei echtem Leder einen starken Verbund. Die Fasern „kleben“ nur aneinander und sind nicht natürlich miteinander verwachsen und haben nicht annähernd die Stabilität von Leder.

Nach RAL 060 A 2 dürfen Materialien nur als Leder bezeichnet werden, „die unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt worden sind. Aufgelöste und neu verbundene Fasern müssen als Lederfaserstoff deklariert werden. Beim vorliegenden Material handelt es sich daher nicht um „Leder“, sondern um „Lederfaserstoff“.

Zwischen Kauf und Reklamation lagen über 2 Jahre. Die Fristen für einen Sachmangel waren damit abgelaufen. Nach einem Kurzgutachten, welches Klarheit über die Materialart schuf, bot das Möbelhaus aber trotzdem die Kaufpreiserstattung und die Abholung der Möbel an. Es hätte auch anders ausgehen können.

Daher lautet die Empfehlung, Mängel umgehend und vor Ablauf der 2-Jahres Frist zu melden, da sonst kein Rechtsanspruch auf Ausgleich mehr besteht.


Internetkauf Juni 2011 - "Luxusklasse" entpuppt sich als teilweise Kunstleder

Kunde kauft ein Leder-Ecksofa für 1.629 € mit folgenden Beschreibungen: "Leder Ecksofa Polsterecke Ledersofa", "Leder Design Ecksofa", "handgefertigt", "qualitativ hochwertiges top-grain Rindsleder", "Sie kaufen hier auf ein Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse! Gönnen Sie sich diesen Traum" und "So ein Möbelstück werden Sie in normalen Möbelhäusern kaum finden und wenn, dann wird es einige 1.000,- Euro mehr kosten als hier!"

Im weiteren Text tauchte dann folgender Passus auf: "Alle Kissen, Sitzflächen, Ottomane oder Tische, welche Sie auf den Fotos sehen, sind mit besten echten italienischen Rindsleder bezogen." und "Alle unsere Möbelstücke werden in sorgsamer Handarbeit und mit besten Materialen (beanspruchte Stellen aus echtem hochwertigen Rindsleder (italienisches TOP GRAIN-LEDER/selbstverständlich FCKW-frei) individuell für Sie gefertigt."

Der Kunde hakte nach Erhalt der Möbel nach und erfuhr, dass sein "Möbel-Einzelstück der absoluten Luxusklasse" nur in den Kontaktflächen aus Leder sei und der Rest (Seitenteile, Rückenteil) aus Kunstleder. Aber gegen einen Aufpreis von 750 Euro wäre Vollleder möglich. Da die Möbel hier falsch deklariert wurden, ist eine Reklamation möglich. Um Möbel der "absoluten Luxusklasse" handelt es sich sicherlich nicht.

Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! Z. B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".


Internetkauf November 2011 - "Echtes Leder" entpuppt sich als Kunstleder

Kunde kauft mehrere Sessel als "Sessel Leder", "in Leder braun", "Sessel ist mit Leder bezogen", "mit echtem Leder bezogen". Am Möbel ist ein Lederlogo, und es stellt sich schnell raus, dass es ein Kunstleder mit Lederfasern auf der Rückseite ist. Nach Rückfrage kommt es zu Anwaltsdrohungen und Beschimpfungen. Es wurde weiter behauptet, dass es sich um echtes Leder handelt.

Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! Z. B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".


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Ein Extrembeispiel für Falschdeklaration

 


Internetkauf Januar 2012 - PU-Leder + Kunstleder ist kein "echtes Leder"

Eine Kundin kauft bei Ebay bei einem professionellen Möbelhändler eine Chesterfield-Garnitur mit 5 Sitzplätzen für 1.200 €. Im Angebot wird die Garnitur zuerst mit "PU-Leder" angegeben. Bei einer Rückfrage wird die Angabe korrigiert. Es sei "Echtleder". Nach Erhalt der Garnitur kontrolliert der Kunde das Leder und stellt fest, dass die Außenteile alle aus Kunstleder sind und die Kontaktflächen (Sitz, Rücken und Armlehne) aus folienbeschichtetem Spaltleder (PU-Leder). Laut Kennzeichnungspflicht hätte deutlich erkennbar darauf hingewiesen werden müssen, dass die Außenbereich mit Kunstleder bezogen sind und der Rest folienbeschichtetes Spaltleder ist. Besonders schlimm macht den Fall, dass die Kundin extra rückfragte, ob es auch sicher nicht um PU-Leder handelt und dies verneint wurde, weil alles "echtes Leder" sei.


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Trotz Angabe, es sei "echtes Leder", war das Bezugsmaterial ein Mix aus Kunstleder und PU-Leder. Dazu ist das Spaltleder noch nicht mal durchgefärbt.

 


Verbotene oder problematische Materialbezeichnungen


Günstiger Preis - schlechte Erfahrung - kurze Lebensdauer

Die meisten Kunden gehen davon aus, dass "Ledermöbel" immer etwas Besonderes sind, egal wie preiswert die Objekte sind. Leider ist im unteren Preissegment die Lebenserwartung oft nur sehr gering.

Fall im November 2011 - Material bricht nach 3 Jahren auf

Laut Kaufvertrag wurde im November 2008 eine Garnitur günstig erworben. Im November 2011 war die Oberfläche im Rückenteil aufgebrochen, obwohl die Fläche nicht stark belastet wurde. In den Bruchstellen ist gut zu erkennen, dass es ein stark beschichtetes, nicht durchgefärbtes Material ist, welches ohne besondere Belastung zerfällt. Im Kaufvertrag wird das Material nicht angegeben, und nach drei Jahren war die Gewährleistung verstrichen, und der Hersteller und das Möbelhaus fühlten sich nicht mehr zuständig.

Daher immer in der Rechnung das Material angeben lassen! Z. B. "Echtes Leder, kein Spaltleder".


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Eine extrem schlechte Lederqualität im unteren Preissegment nach 3 Jahren

 


Narben, Fehler und Falten im Leder

Fall vom September 2011 - Narben von Branzeichen im Leder

Ein Kunde kaufte im Juli 2011 eine Eckgarnitur für 1930 € in einem Möbelhaus. Er erhielt die Garnitur im September 2011. Im Rücken eines Sitzplatzes hatte die Garnitur eine 15 Zentimeter lange Narbe. Die Narbe scheint von einem Brandzeichen herzurühren und ist gut sichtbar. Der Rest der Möbel hat keine vergleichbaren Narben und ist einfarbig und gleichmäßig.

Nach einer Reklamation lehnte das Möbelhaus diese ab, weil es sich um ein „Naturmerkmal“ handeln würde. Der Hersteller der Möbel hatte inzwischen Konkurs gemacht und das Möbelhaus konnte sich daher beim Hersteller nicht schadlos halten.

Laut Polsteratlas, der von Sachverständigen akzeptiert und genutzt wird, sind Brandzeichen auf Sitz, Rücken und Armlehne nicht zulässig und daher ein Mangel der Ware. Als „Naturmerkmal“ kann der Fehler nicht abgelehnt werden. Mit dieser Information reklamierte der Kunde nochmals. Ihm wurde daraufhin sofort ein Preisnachlass oder der Umtausch angeboten. Der Kunde war mit 400 € Preisnachlass zufrieden und hat nun ein Unikat. Ein Risiko, dass die Stelle schwächer ist als der Rest, gibt es nicht. Narben die verheilt sind, haben keine Instabilitäten. Nur die Optik ist eingeschränkt.


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Narben von Brandzeichen im Rücken von Möbeln sind nicht zulässig.

 


Fall vom Dezember 2012 – sichtbare Naturmerkmale im Leder

Ein Kunde kaufte eine Wasserbüffelleder-Möbelgarnitur als Anilinleder der Stärke 1,4 bis 1,6 Millimeter. Im begleitenden Informationsmaterial wies der Möbelhersteller darauf hin, dass die Oberfläche nicht korrigiert wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass alle Naturmerkmale sichtbar sind. Dazu wurden Zeckenbisse, Narben, Heckenrisse, Abschürfungen und Hautfalten aufgezählt. Auf mögliche Farbunterschiede der Flächen wurde hingewiesen. Es wurde auch betont, dass Vernarbungen dunkler sind. Dazu wurde auf die Patinaentstehung hingewiesen. Der Glanzgrad kann sich im Kontaktbereich verstärken, durch Kontakt und Licht kann das Leder mit der Zeit partiell dunkler werden oder verbleichen. Eine sichtbare Natürlichkeit ist gewollt und macht das Möbel zu einem Unikat.


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Die Naturmerkmale sind alle im akzeptablen Rahmen. Die ausgefranzte Naht kann mit der Nagelschere gestutzt werden.

 

Der Kunde reklamierte daraufhin Narben und Flecken im Leder und ausgefranzte Schnittkanten. In diesem Fall hat aber der Hersteller Recht. Die Möbel sind rustikal und gehen nicht über das Erwähnte hinaus. Die Beschreibung ist Korrekt und weist auf die Naturmerkmale hin. Dadurch wurde dem Kunden keine Minderqualität „untergejubelt“. Für Lederkenner ist es eine schöne und naturnahe Ledergarnitur und die Hinweise waren erstaunlich offen und klar. Hier ist Mangel zu erkennen.


Internetkauf Februar 2012 - Nicht jede Falte im Leder ist ein Naturmerkmal!

Ein Kunde kauft Online einen Sessel. Nach Erhalt reklamiert er eine auffällige Falte mitten im Rücken. Als Antwort erhält er die Begründung, dass es sich um ein Naturmaterial handele, welches Falten etc. aufweisen kann und die Reklamation wird abgelehnt. Unsere Empfehlung an den Kunden war, vom 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch zu machen, um einen Streit über "Naturmerkmale" zu vermeiden. Die Falte war für ein "Naturmerkmal" viel zu ausgeprägt und zum Glück war die Rückgabefrist noch nicht verstrichen.


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Diese Falte ist kein Naturmerkmal, sondern bei der Herstellung und in der Endkontrolle übersehen worden.

 


Neue Ledermöbel mit Beulen und Falten im Leder. Fall vom Januar 2013

Hier entschied laut Information des Möbelbesitzers ein vom Gericht bestellter Gutachter, dass diese Falten bei einer nur einige Monate alten Sofagarnitur zum Preis von über 5.000 Euro zulässig seien. Sollten die Angaben des betroffenen Kunden stimmen, dann scheint die Messmethode deutlich zu viel Spielraum zu lassen. Würden vor dem Kauf solche Bilder gezeigt, dann würde kaum ein Kunde solche Ledermöbel kaufen. Laut Möbelbesitzer tat der Vertreter des Möbelherstellers in Belgien das Erscheinungsbild als "typisch für die Einstiegsklasse" seines Hauses ab.


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Kaum vorstellbar, dass solche Sitzspiegel bei noch fast neuen Möbeln einen gutachterlichen Segen bekommen.


Neue Ledermöbel mit Falten im Leder. Fälle vom Februar 2013

Beide Bilder stammen von neuen Möbeln. Diese wurden Reklamiert und die Reklamationen wurden mehr oder weniger schnell anerkannt. In einem Fall berief sich der Hersteller auf "Naturmerkmale". Es seien Mastfalten. Mastfalten sehen aber eindeutig anders aus. Keine Kuh hat so symmetrische Hautfalten.


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Typische Falten von falscher Lagerung. Das darf in der Endkontrolle der Möbelproduktion nicht übersehen werden.

 

Schlechte Erfahrungen beim Kauf von Kunstledermöbeln

Bei Möbeln aus Kunstleder kommt es häufiger zu frühen Reklamationen als bei Ledermöbeln. Kunstleder ist immer die preiswertere Alternative und entsprechend ist oft auch die Haltbarkeit und Qualität.


Fall vom Oktober 2012 - Brüche im Kunstleder-Sofa

Hierbei handelt es sich um einen extremen Fall, wo eine Kundin auf einen Händler „hereingefallen“ ist. Im Jahr 2010 kaufte eine Kundin eine Ledercouch aus der Ausstellung eines Möbelhauses. Nach Erhalt der Garnitur entnimmt die Kundin den Unterlagen, dass es sich um einen Kunstlederbezug handelt.

Bei der Reklamation überredete der Verkäufer die Kundin, die Möbel zu behalten. Es sein ein besonders gutes Kunstleder und sehr pflegeleicht. Die Kundin willigte ein.

Nach zwei Jahren entstehen im Bereich der Oberschenkel Risse im Material. Die Möbel wurden normal benutzt und mit handelsüblichen Reinigern und Pflege für Kunstleder behandelt. Besondere Belastungen durch Gebrauchsspuren oder Falten sind nicht zu erkennen. Es ist ein berufstätiger Zwei-Personen-Haushalt eines älteren Ehepaares kinderlos und ohne Haustiere.


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Laut Hersteller angeblich ein typischer "Gebrauchsschaden" bei einer 18 Monate alten Kunstledercouch im unbelasteten Bereich.

 

Das Material bricht in den Tiefen der Narbung auf und nicht im Bereich des Kontakts. Eine besondere Spannung der Fläche ist nicht erkennbar. Dann wäre die Fläche beulig durch die Dehnung.

Beim Besuch eines Kundendienstes wird festgehalten, dass es „Gebrauchsschäden“ wären und das handelsübliche Mittel evtl. den Schaden erzeugt haben könnten. Eine Pflegeempfehlung wurde bei Übergabe aber nicht gegeben und die verwendeten Mittel nicht geprüft. Es könnte auch eine zu trockene oder nasse Reinigung gewesen sein. Auf jeden Fall sei das Material in Ordnung und der Kunde schuld. Es wurde angeboten, einen Labortest für 500 Euro zu machen. Die Kundin hat die Kosten zu tragen, falls sich das Material als mangelfrei erweist.

Nachdem die Kundin wiedersprach und auf die oben genannten Argumente hinwies, wurde die Reklamation erneut abgelehnt und darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Gewährleistung bei Ausstellungstücken bei diesem Möbelhaus nur ein Jahr sei und daher keine Ansprüche beständen. Im „Kleingedruckten“ des Kaufvertrages war darauf hingewiesen worden.

Der Fall ist besonders traurig, weil die Kundin sich hat zum Kunstleder überreden lassen und dann in die Falle der zeitlich reduzierten Gewährleistung viel. Daher sollte man bei Ausstellungstücken besonders vorsichtig sein. Diese werden oft als „Sonderangebot“ angeboten und man verzichtet aber evtl. im Kleingedruckten auf ein Jahr gesetzliche Gewährleistung. Ein Risiko bei hohen Ausgaben. Versuchen Sie den Passus streichen zu lassen und fragen Sie nach, welches Vertrauen der Anbieter in die Qualität des Ausstellungstücks hat.


Fall vom November 2012 - Brüche im Kunstleder eines Sofas

Im Dezember 2010 wurde eine Eckgarnitur mit einem Kunstlederbezug erworben. Das Material wurde als „länger Haltbar“ und von „guter Qualität“ angepriesen. Nach nur 18 Monaten entstanden Risse auf der Rückenlehne der Ottomane, die sich weiter vergrößerten. Nach rechtzeitiger Reklamation wurde der Schaden als „Gebrauchsschaden“ und nicht als Materialfehler beurteilt.


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Laut Hersteller angeblich ein typischer "Gebrauchsschaden" bei einer 18 Monate alten Kunstledercouch im unbelasteten Bereich.

 

Daraufhin wurde der Schaden noch mal mit Hilfe eines Fachmannes reklamiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Schaden im eindeutig unbelasteten Bereich ist. Die Brüche verliefen von oben nach unten, was auch gegen eine Belastungsermüdung spräche. Dann würden die Brüche von links nach rechts verlaufen, so wie die Stauchung des Kunstleders dann wäre. Die belasteten Sitzflächen waren ohne Brüche. Das Kunstleder hat ansonsten keine Gebrauchsspuren, Gebrauchsfalten oder Verschmutzungen. Aber selbst bei normalem Gebrauch dürfte das Kunstleder nicht brechen. Es muss gebrauchstauglich für den vorgesehenen Einsatzzweck sein.

Zum Glück für den Käufer wurde die Couch im November 2012 aus „Kulanz“ und „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ kostenfrei ausgetauscht.

Häufig wird argumentiert, man hätte das „falsche Mittel“ zur Reinigung und/oder Pflege verwendet. Es sind aber keine handelsüblichen Mittel bekannt, die solche Schäden erzeugen. Dazu wird manchmal noch gefragt, ob man „Medikamente“ nähme. Lassen Sie sich von solchen Rückfragen nicht einschüchtern. Möbel dürfen benutzt werden, die handelsüblichen Reinigungs- und Pflegemittel richten keinen Schaden an und auch Blutdrucksenker oder Hustenpastillen ruinieren nicht die Möbel.


Schlechte Erfahrungen bei Onlinekäufen

Onlinekäufe beinhalten ein besonderes Risiko. Bei Möbeln wir die Ware per LKW angeliefert und der Händler ist nicht vor Ort, um sich Reklamationen anzuschauen. Um nicht evtl. auf seinen Problemen sitzen zu bleiben, sollte man als Verbraucher sich die Möbel genau anschauen. Das 14-tägige Rückgaberecht sollte genutzt werden, wenn es zu Beginn schon Problem gibt. Dieses Recht kann ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.

Insbesondere bei den Preiswerten Möbeln nimmt die Anzahl der falsch deklarierten Materialien ständig zu. Viele Onlinehändler ignorieren selbst bei Rückfragen den Wunsch nach einer wahrheitsgetreuen Materialbeschreibung und machen falsche Angaben zur verarbeiteten Qualität. Ob absichtlich falsche Angaben gemacht werden oder schlichtweg das Basiswissen fehlt, ist nicht klar. Daher kann man sich leider nicht immer auf die Angaben der Verkäufer verlassen. Bei Unklarheiten sollte schnell reagiert werden, damit das 14-tägige Rückgaberecht nicht verstreicht. Nach der Frist werden Reklamationen manchmal ohne Anwaltsdrohung gar nicht bearbeitet.

Prüfen Sie Bewertungen im Internet, auch wenn die nicht sicher "neutral" sind. Rufen Sie an und verschaffen Sie sich einen Eindruck, wie die Erreichbarkeit ist und wie das Basiswissen zu den verkauften Möbeln ist. Manche Onlinehändler haben auch einen stationären Handel. Überlegen Sie, ob es bei einer so hohen Ausgabe nicht evtl. sinnvoll ist, sich die Zeit für einen Besuch zu nehmen, damit man den Verkäufer und die Möbel vor Ort prüfen kann.


Typische Fälle


Weitere Informationen


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